Eingewöhnung
Selbstverständlich sind Sie zunächst herzlich zu einem unverbindlichen Erstgespräch eingeladen, bei dem alle anstehenden Fragen geklärt werden können!
Sollte es Ihrem Kind (und natürlich Ihnen) bei uns gefallen, bekommen Sie von mir einen Vertrag, den Sie sich in Ruhe zu Hause anschauen können. Nach beiderseitiger Unterzeichnung des Vertrages beginnt die Eingewöhnung.
Die Dauer der Eingewöhnungszeit ist natürlich abhängig von Ihrem Kind. 15 Stunden werden vom Jugendamt übernommen.
Die ersten Tage (2-4 Tage) wird Ihr Kind von einer vertrauten Person begleitet. Dies kann die Mutter, der Vater oder auch ein Großelternteil sein. In dieser Zeit nehme ich natürlich Kontakt zum Kind auf, es lernt mich kennen. Danach bleibt Ihr Kind eine kurze Zeit alleine bei mir. Erst nur kurze Zeit (ca. 30 Minuten), später, wenn sich das Kind wohlfühlt, immer länger. Wenn möglich, sollte zwischen den Tagen mit Begleitperson und den ersten Tagen, an denen das Kind alleine da ist, kein Wochenende liegen.
Nach meiner Erfahrung ist spätestens in der zweiten Woche, selten erst in der dritten, die Eingewöhnung bereits abgeschlossen. Diese Art der Eingwöhnung nennt sich Berliner Eingewöhnungsmodell.